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   LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19   

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https://dejure.org/2023,30240
LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19 (https://dejure.org/2023,30240)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.03.2023 - L 4 KA 12/19 (https://dejure.org/2023,30240)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. März 2023 - L 4 KA 12/19 (https://dejure.org/2023,30240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 87b Abs. 1 ; SGB V § 95 Abs. 3
    Praxisneugründer; langjährig unterdurchschnittlich abrechnende Arztpraxis; Folgejahresquartal

  • rechtsportal.de

    SGB V § 87b Abs. 1 ; SGB V § 95 Abs. 3
    Praxisneugründer; langjährig unterdurchschnittlich abrechnende Arztpraxis; Folgejahresquartal

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    Der Normgeber eines Honorarverteilungsmaßstabs kann sich nicht darauf beschränken, nur die Verteilung der Gesamtvergütungen für das jeweils aktuelle Quartal zu regeln; vielmehr muss dort zumindest auch das Folgejahresquartal hinsichtlich der Weiterentwicklung der Budgets in den Blick genommen werden (Anschluss an BSG vom 28.1.2009 - B 6 KA 5/08 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 45).

    Aber auch wenn diese Arztgruppe zumindest weit überwiegend aus Mitgliedern bestehen dürfte, die ihre Praxis neu gegründet haben, ist deren Erwähnung in der Rechtsprechung des BSG lediglich beispielhaft zu verstehen gewesen: Die grundsätzliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer gewissen Wachstumsmöglichkeit bezieht sich vielmehr auf alle Arztpraxen, deren Umsatz den durchschnittlichen Umsatz der jeweiligen Fachgruppe unterschreitet (vgl hierzu BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R - juris).

    Schließlich entspricht es vor dem Hintergrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung dem Sinn und Zweck derartiger Zugewinn-Regelungen, für einen unterdurchschnittlich abrechnenden Arzt und die die Honorarverteilungsvorgaben ggf überprüfenden Sozialgerichte klarzustellen, welche Kriterien der Arzt erfüllen muss, um innerhalb das vorangestellt dargelegten Zeitraums von fünf Jahren den Durchschnittsumsatz seiner (Fach-)Arztgruppe zu erreichen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R - juris).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    a) In der mittlerweile ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass unterdurchschnittlich abrechnende Ärzte im Rahmen der Honorarverteilung einer KÄV die Möglichkeit erhalten müssen, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe erreichen zu können (hierzu bereits BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 71/97 R - juris).

    Außerdem ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass dem dargelegten Erfordernis - im Rahmen der Honorarverteilung ausreichende Zuwachsmöglichkeiten für neu gegründete Praxen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 71/97 R - juris) zu berücksichtigen - nicht nur für die Dauer der allgemein anerkannten Wachstumsphase von 20 Quartalen (vgl hierzu die Regelung in Teil C Ziffer 4 Abs. 3 des HVM für I/2015) Rechnung zu tragen ist.

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    Die insoweit gerechtfertigte Privilegierung von Praxisneugründern gegenüber langjährig unterdurchschnittlich abrechnenden Arztpraxen darf nach Ablauf der allgemein anerkannten Wachstumsphase von bis zu 20 Quartalen nicht dadurch wieder relativiert werden, dass der dann ehemalige Praxisneugründer auf das typischerweise geringere Honorarvolumen aus der Wachstumsphase zurückgeworfen wird (Anschluss an BSG vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R = BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5).

    Dies ist normativ im HVM selbst - jedenfalls in den Grundzügen - zu regeln (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R - juris Rn 30 mwN).

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 16/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung auf der Grundlage von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    Mit der Neufassung von § 87b SGB V durch das GKV-VStG ist der Gesetzgeber in wesentlichen Punkten zur Verteilungssystematik aus der Zeit vor Inkrafttreten der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 zurückgekehrt und hat die bundesgesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Implementation der RLV, weitgehend zurückgenommen (dazu bereits Bundessozialgericht , Urteil vom 2. August 2017 - B 6 KA 16/16 R - juris mwN).

    Die vorangestellt dargelegte Honorarverteilungssystematik ist dem Grunde nach als rechtmäßig anzusehen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2. August 2017 - B 6 KA 16/16 R; vgl auch Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Mai 2018.

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 43/18 B

    Höhe eines vertragsärztlichen Honorars

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    - L 4 KA 12/16; die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das BSG mit Beschluss vom 13. Mai 2020 - B 6 KA 43/18 B - zurückgewiesen).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    Allerdings hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (hilfsweise) eine Anschlussberufung erhoben; das Urteil des SG Kiel ist daher insgesamt nicht rechtskräftig iSv § 141 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und damit für die Verfahrensbeteiligten und den Senat auch nicht teilweise bindend geworden (vgl eingehend zu der Differenzierung zwischen der Rechtskraft und der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Neubescheidungsurteilen Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 Rn 22 mwN).
  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 13/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Honorarbegrenzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    Demgegenüber ist ein Arzt, der auch viele Jahre nach der Praxisgründung noch unterdurchschnittliche Umsätze abrechnet, nicht von jeder Wachstumsbegrenzung freizustellen; vielmehr kann die ihm einzuräumende Möglichkeit, den durchschnittlichen Umsatz seiner Facharztgruppe zu erreichen, auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gestreckt werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 10. März 2004 - B 6 KA 13/03 R - juris).
  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    Dem Arzt muss stets die Chance verbleiben, durch Qualität und Attraktivität seiner Behandlung oder auch durch eine bessere Organisation seiner Praxis neue Patienten für sich zu gewinnen und so legitimerweise seine Position im Wettbewerb mit den Berufskollegen zu verbessern (vgl hierzu BSG, Urteil vom 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R - juris).
  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 26/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung von Leistungen und Kostenpauschalen der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 12/19
    Seit dem Jahr 2012 sind die KÄVen daher berechtigt - im Benehmen mit den Verbänden der Krankenkassen - die Honorarverteilung wieder weitgehend nach eigenen Präferenzen zu gestalten, wobei allerdings nach § 87b Abs. 4 Satz 2 und 3 SGB V Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV) zu beachten sind (vgl hierzu BSG, Urteil vom 8. August 2018 - B 6 KA 26/17 R - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - L 4 KA 1/19

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilung - mengensteuernde Maßnahmen -

    Insofern kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine derartige Quotierung zulässig wäre; zumindest ist die Beklagte an die Umsetzung der eigenen und insoweit pauschalierenden Honorarverteilungsvorgaben für Neupraxen im HVM für IV/2014 gebunden (zu dieser Bindungswirkung bereits Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. März 2023 - L 4 KA 12/19).
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